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Teilnahmebedingungen Meetwoch Promotion

Jeden Mittwoch im Casino

Casino

Alle 12 Casinos (in Baden, Bregenz, Graz, Innsbruck, Kitzbühel, Kleinwalsertal, Linz, Salzburg, Seefeld, Velden, Wien und Zell am See)

Aktionszeitraum

2. bis 30. April 2025 

AKTIONSTAG

Jeden Mittwoch um 22:00 Uhr

Tagespreise*

  • 1 x 2 Bar & Casino Gutscheine
  • 3 x 100 Euro in Spieljetons

Hauptpreis**

  • 1 iPhone 16

*) Preise nicht übertragbar und nicht in bar ablösbar.

**) Ziehung unter Ausschluss der Öffentlichkeit am 2.5.2025

AUSGABE DER TEILNAHMEKARTEN

Besucher:innen der oben genannten Casinos erhalten bei der Registrierung an der Casino Rezeption im oben genannten Aktionszeitraum eine Teilnahmekarte pro Mittwoch für die Tagespreise.

VERLOSUNGSMODUS

Tagespreis: 

Am Verlosungstag werden zum Zeitpunkt der Ziehung pro oben genannten Preis eine Teilnahmekarte gezogen. Die Reihenfolge der gezogenen Preise obliegt dem Casino. 

Die gezogenen Teilnahmekarten werden hinsichtlich Gültigkeit geprüft und sind nur für die Verlosungen am oben genannten Verlosungstag gültig. Ungültige Teilnahmekarten werden sofort aussortiert und es erfolgt eine Neuziehung. Der auf der gezogenen Teilnahmekarte ersichtliche Vor- bzw. Nachname wird im Casino mittels Saaldurchsage ausgerufen. Bereits gezogene Teilnahmekarten werden nicht wieder in die Verlosungsbox zurückgegeben.

Die ausgerufene Person hat sich innerhalb einer mittels Saaldurchsage bekanntgegebenen Zeit am Ort der Ziehung einzufinden und identifizieren zu lassen. Danach erhält die Person einen der oben genannten Preise. Erscheint die ausgerufene Person nicht, erfolgt eine Neuziehung.

Hauptpreis:

Am Verlosungstag des Hauptpreises wird hinsichtlich des genannten Hauptgewinns eine Teilnahmekarte gezogen. Die Ziehung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit in den oben genannten Casinos. Die gezogenen Teilnahmekarten werden hinsichtlich Gültigkeit geprüft. Ungültige Teilnahmekarten werden sofort aussortiert und es erfolgt eine Neuziehung. Bei der Verlosung des Hauptgewinns werden maximal fünf Teilnahmekarten pro Teilnehmer:in zugelassen. Die Gewinner:innen werden anschließend per Telefon oder E-Mail von der Casinos Austria AG kontaktiert. Sollte sich der/die Gewinner:in binnen vier Wochen nicht melden, wird der Hauptpreis neu verlost und der Anspruch auf den Gewinn verfällt. Das jeweilige Casino wird in dem genannten Zeitraum insgesamt drei Kontakt-Versuche zur Gewinn-Verständigung unternehmen.

 

TEILNAHMEBERECHTIGUNG

Teilnahmeberechtigt sind alle Besucher:innen der oben genannten Casinos der Casinos Austria AG mit gültigen Teilnahmekarten. Eintritt ins Casino ab dem vollendeten 18. Lebensjahr im Rahmen der Besuchs- und Spielordnungen der Casinos Austria AG. Gültiger amtlicher Lichtbildausweis erforderlich.

Besucher:innen (in der Folge auch „Teilnehmer:innen” genannt) akzeptieren durch ihre Teilnahme am Spiel die im Casino ausgehängten Teilnahmebedingungen der Aktion.

Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter:innen der Casinos Austria AG und Cuisino GmbH, sowie etwaige an der Aktion involvierte Partner. Die Casino Direktion entscheidet hinsichtlich sämtlicher Aspekte des Spiels, insbesondere auch hinsichtlich der Teilnahmeberechtigung, der Gültigkeit der Teilnahmekarten und des Ablaufs des Spiels, endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Casinos Austria AG behält sich das Recht vor, ohne Nennung von Gründen die Aktion innerhalb des Aktionszeitraums einzustellen oder zu beenden oder Besucher:innen insbesondere bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen von der Teilnahme auszuschließen.

Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass innerhalb des Aktionszeitraums gesetzliche oder behördliche Bestimmungen zur Verhinderung der Ausbreitung von Krankheiten (z.B. COVID-19 u.a.) in Kraft treten können, die das Stattfinden der Aktion während des Aktionszeitraums gänzlich untersagen, für die Casino Besucher:innen unzumutbar erschweren oder Anpassungen bzw. Verschiebungen erforderlich machen können. Sollte die Casinos Austria AG an der Durchführung der Aktion durch höhere Gewalt gehindert sein, werden diese Teilnahmebedingungen einseitig angepasst. Als Fall von höherer Gewalt gilt insbesondere, aber nicht abschließend, die Unmöglichkeit der Umsetzung der Aktion auf Grund von gesetzlichen oder behördlichen Verfügungen oder außergewöhnlichen Naturereignissen wie z.B. Epidemien oder Pandemien (z.B. COVID-19).

Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen oder ein Teil einer Bestimmung unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der restlichen Bestimmung und der Teilnahmebedingungen nicht. Für die Durchführung der Aktion gilt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen.

 

HAFTUNG

Die Haftung der Casinos Austria AG und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Aktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, ausgenommen von Personenschäden, auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Die Casinos Austria AG übernimmt keine Gewähr für entgangene Gewinnchancen.

 

DATENSCHUTZHINWEIS

Die Casinos Austria AG verarbeitet die folgenden personenbezogenen Daten nur im Rahmen sämtlicher anwendbarer nationaler sowie europäischer Datenschutzvorschriften.

Zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung dieser Aktion sowie der Gewährleistung der Einhaltung der Teilnahmebedingungen werden durch die Casinos Austria AG die sich aus den oben beschriebenen Punkten „Spielmodus“ sowie „Teilnahmeberechtigung“ ergebenden personenbezogenen Daten der Teilnehmer:innen verarbeitet. Das sind insbesondere die zur Gewinnerverständigung erforderlichen Kontaktdaten sowie im Einzelfall darüberhinausgehende Informationen wie z. B. Informationen über die Ausstellung der Teilnahmekarten, über die Besuche im Casino sowie die Teilnahme am Glücks Card Programm, soweit dies zur Durchführung des Gewinnspiels entsprechend diesen Teilnahmebedingungen unerlässlich und dies oben dargestellt ist. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Basis des Art. 6 Abs 1 lit b der DSGVO (Vertragserfüllung). 

Die personenbezogenen Daten werden so lange verarbeitet, wie dies zur Erreichung der Zwecke, für die sie benötigt werden, unbedingt erforderlich ist. Eine darüberhinausgehende Aufbewahrung kann sich aus gesetzlichen Verpflichtungen oder gegebenenfalls anhängigen verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahren ergeben. 

Die weiterführenden Informationen zur Datenverarbeitung können in der Datenschutzerklärung unter www.casinos.at/datenschutz abgerufen oder in den Spielbankbetrieben der Casinos Austria AG eingesehen werden.