Schutz der Spielteilnehmerinnen und Spielteilnehmer
Damit Glücksspiel ein Vergnügen bleibt, verpflichten sich die Geschäftsbereiche der Casinos Austria und Österreichische Lotterien Unternehmensgruppe zur Sicherstellung der Einhaltung der Teilnahmebedingungen, zum aktiven Informieren der Spielteilnehmerinnen und Spielteilnehmer, zur Berücksichtigung spielerschutzrelevanter Aspekte bei der Entwicklung neuer Spiele und Spieldesigns sowie zur freiwilligen Selbstbeschränkung.
Der Eintritt ins Casino ist ab dem vollendeten 18. Lebensjahr im Rahmen der Besuchs- und Spielordnung der Casinos Austria AG möglich. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist für den Eintritt ins Casino erforderlich. Ein Check-in erfolgt sowohl an der Casino-Rezeption als auch im WINWIN bei jedem Besuch.
Lotterieprodukte dürfen erst an Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr verkauft beziehungsweise Gewinne an sie ausbezahlt werden. Die Teilnahme an tipp3, das Spielen auf win2day, der Kauf von Eurobons (win2day.at) und eEurobons (Glücksbörse und LotterienApp) sind ebenfalls erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gestattet.