Gerne ermöglichen wir Ihnen Foto- oder Filmaufnahmen in den schicken Räumlichkeiten unserer Casinos.
Sie wollen in einem unserer Casinos Foto- oder Filmaufnahmen machen? Dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es uns zeitgerecht zu. Wir werden so bald wie möglich mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Diese Art der Zusammenarbeit hat sich bewährt und garantiert einen reibungslosen Ablauf für Sie und Ihr Team sowie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Bitte beachten Sie, dass aus Rücksicht auf unsere Gäste während des Spielbetriebes Filmen und Fotografieren im Casino nur eingeschränkt möglich ist. In diesem Zusammenhang weisen wir vor allem auf Ihre Verpflichtung zur Einhaltung des Spielgeheimnisses gemäß § 51 Glücksspielgesetz hin. Demnach sind nicht nur die Konzessionäre nach dem Glücksspielgesetz sondern auch deren Vertragspartnerinnen und -partner und sonst für die Veranstaltungsfirmen tätigen Personen verpflichtet, über die Spielerinnen und Spieler und deren Teilnahme am Spiel (Gewinn oder Verlust) Verschwiegenheit zu bewahren. Jedenfalls sind auch die Persönlichkeitsrechte unserer Gäste, insbesondere der Bildnisschutz (§ 78 Urheberrechtsgesetz) zu wahren.
Sollte die Casinos Austria AG, aus welchen Gründen auch immer, aufgrund einer Verletzung der Ihnen zukommenden Verpflichtungen schadenersatzpflichtig werden, sind wir gezwungen uns bei Ihnen schad- und klaglos zu halten.
Wir bitten um Verständnis, dass wir für den Aufwand der einzelnen Casinos eine Motivpauschale verrechnen müssen. Deren Höhe ist von dem jeweiligen Casino abhängig.